Liebe Eltern,
die Hessische Landesregierung hat eine Verordnung erlassen mit dem Ziel, die Ausbreitung des Corona-Virus „SARS-CoV-2“ einzudämmen.
Diese Verordnung betrifft auch unsere Kita I. Sie untersagt Kindern, unsere Einrichtung zu betreten.
Nur ausnahmsweise dürfen Eltern ihre Kinder weiterhin in unsere Einrichtung schicken. Die aktuell berechtigten Personengruppen finden Sie auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration.
Weitere Ausnahmen, die über die in der Verordnung genannten Ausnahmen hinausgehen, sind nicht zulässig. Falls für Ihr Kind das Betretungsverbot gilt, darf es in unserer Kita I leider nicht betreut werden.
Das Betretungsverbot gilt ausnahmslos für alle Kinder (also auch Kinder von z.B. medizinisch oder pflegerisch tätigen Eltern), wenn das Kind
• Krankheitssymptome aufweist,
• in den letzten 2 Wochen Kontakt zu infizierten Personen hatte, oder
• sich nach dem Inkrafttreten der Verordnung in einem Risikogebiet für
Infektionen mit dem Corona-Virus (www.rki.de) aufgehalten hat.
https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/kitas-weiter-geschlossen-notbetreuung-sichergestellt
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie, gesund zu bleiben. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freuen sich, wenn sie Ihr Kind wieder in unserer Kita I betreuen dürfen.
Freundliche Grüße
Benjamin Krieg, Pfarrer Vorsitzender des Kirchenvorstandes Evangelische Kreuzgemeinde Frankfurt am Main-Preungesheim, Weinstraße 37, 60435 Frankfurt am Main