14. März 2020
Liebe Eltern,
die Hessische Landesregierung hat gestern eine Verordnung erlassen mit dem Ziel, die Ausbreitung des Corona-Virus „SARS-CoV-2“ einzudämmen. Die „Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 13. März 2020“ ist abrufbar unter www.hessen.de. Diese Verordnung betrifft auch unsere Kita I. Sie untersagt Kindern, unsere Einrichtung zu betreten. Dieses Betretungsverbot gilt vorläufig bis zum 19.04.2020. Nur ausnahmsweise dürfen Eltern ihre Kinder weiterhin in unsere Einrichtung schicken. Das setzt voraus, dass beide Erziehungsberechtigten des Kindes, im Fall einer oder eines allein Erziehungsberechtigten die oder der allein Erziehungsberechtigte, zu einer bestimmten Personengruppe gehören. Beispiele: • Polizeibeamte, • Feuerwehrleute, • Angehörige medizinischer und pflegerischer Berufe. Weitere Ausnahmen, die über die in der Verordnung genannten Ausnahmen hinausgehen, sind nicht zulässig. Falls für Ihr Kind das Betretungsverbot gilt, darf es in unserer Kita I leider nicht betreut werden. Das Betretungsverbot gilt ausnahmslos für alle Kinder (also auch Kinder von z.B. medizinisch oder pflegerisch tätigen Eltern), wenn das Kind • Krankheitssymptome aufweist, • in den letzten 2 Wochen Kontakt zu infizierten Personen hatte, oder • sich nach dem 27.02.2020 in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem Corona-Virus (www.rki.de) aufgehalten hat. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie, gesund zu bleiben. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freuen sich, wenn sie Ihr Kind wieder in unserer Kita I betreuen dürfen.
Freundliche Grüße
Benjamin Krieg, Pfarrer Vorsitzender des Kirchenvorstandes Evangelische Kreuzgemeinde Frankfurt am Main-Preungesheim, Weinstraße 37, 60435 Frankfurt am Main